Die Kommunen werden bei der Finanzierung von Bahnübergängen nicht entlastet. Einen Antrag ( 16/13448) der FDP-Fraktion, in dem dies gefordert wurde, lehnte der Bundestag am 2. Juli ab. Darin forderte die Fraktion einen Entwurf zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, der die Finanzierung kostenintensiver Kreuzungsmaßnahmen neu regeln sollte. Die Kommunen sollten dabei die Möglichkeit zur Entlastung erhalten, in dem ihr Finanzierungsanteil in den allgemeinen Baukosten, das kommunale Drittel ,künftig vom Bund hätte übernommen werden können.
Die Eisenbahnstrecke von Emmerich nach Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) wird keine Teststrecke für innovativen Lärmschutz. Den Antrag der FDP-Fraktion ( 16/13179) mit dieser Forderung lehnte der Bundestag am 2. Juli ab. Darin wies die Fraktion auf die Notwendigkeit hin, den durch Güter- und Personenverkehr auf der Schiene verursachten Lärm zu reduzieren. Nach Ansicht der FDP-Fraktion muss der Lärmschutz verstärkt an der Quelle ansetzen. Dazu gehörten neben dem Einsatz von modernen Bremsen und Federungen intelligente Gleisbausysteme. Deshalb sollte die Strecke Emmerich-Oberhausen zu einer Teststrecke für innovative Lärmschutzmaßnahmen gemacht werden.
Der Bund wird keine Staatsgarantie für die Sozialversicherungen abgeben. Den Antrag der Linksfraktion ( 16/12857) lehnte der Bundestag am 3. Juli auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ( 16/13648) ab. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die Kürzungen der sozialen Leistung für die nächsten vier Jahre verbindlich auszuschließen und für die aufgrund der Wirtschaftskrise entstehenden Defizite der Sozialversicherungen mit einer Staatsgarantie zu bürgen.
Bleihaltige Munition wird nicht für die Jagd verboten. Die Verbotsforderung für diese Munition der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/13173, 16/13529) lehnte der Bundestag am 2. Juli ab. Für das Inkrafttreten des Verbotes sollten laut Antrag angemessene Übergangsfristen festgelegt werden. Solange derartige Munition nicht verboten sei, müsse sichergestellt werden, dass kein mit Blei verunreinigtes Fleisch in den Lebensmittelhandel gelangt.