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Acht Sachverständige hat der Innenausschuss unter Vorsitz von Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) auf Montag, 27. September 2010, nach Berlin eingeladen. Sie sollen in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Regierungsentwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 ( 17/1878) Stellung beziehen. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll bis etwa 16 Uhr dauern.
Der Gesetzentwurf sieht eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge von Beamten, Richtern, Soldaten und Versorgungsempfängern des Bundes in drei Schritten in den Jahren2010 und 2011 vor. Dabei sollen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 27. Februar 2010 zeit- und inhaltsgleich übernommen werden.
Im ersten und zweiten Schritt werden die Dienstbezüge laut Entwurf rückwirkend zum 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent und zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozent erhöht. Zum 1. August 2011 sollen sie nochmals um 0,3 Prozent steigen. "Diese Erhöhung geht von dem gleichen Prozentsatz wie im Tarifbereich aus, wird jedoch gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um 0,2 Prozentpunkte zugunsten der Versorgungsrücklage vermindert", heißt es in der Vorlage. Ergänzend sollen den Empfängern von Dienstbezügen einmalig 240 Euro gezahlt werden.
Bei der Anpassung der Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2010 und 1. Januar 2011 sollen die 2001 eingeführten schrittweisen Verminderungen angewendet werden, mit denen der sogenannte Riester-Faktor in der Beamtenversorgung nachvollzogen wird.
Danach werden die Versorgungsbezüge rückwirkend zum Jahresbeginn 2010 um rund 0,66 Prozent und Anfang 2011 um rund 0,06 Prozent sowie zum 1. August 2011 um weitere 0,3 Prozent erhöht. Der Bundesrat hat gegen den Gesetzentwurf keine Einwände ( 17/2066).
Zeit: Montag, 27. September 2010, 13 bis 16
Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus,
Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher könnten sich unter Angabe des Namens und Geburtsdatums beim Innenausschuss anmelden (E-Mail: innenausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden. (vom)