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Der Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung ( 17/2413) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 29. September 2010. Sie beginnt um 14 Uhr im SPD-Fraktionssaal 3 S 001 des Reichstagsgebäudes (Eingang Süd, Scheidemannstraße) und soll bis 17 Uhr dauern. Geladen sind 55 Sachverständige, darunter die Professoren Dr. Dr. Reinhard Rychlik, Dr. Dr. Christian Dierks, Dr. Helge Sodan und Dr. Dea Niebuhr. Neben dem Koalitionsentwurf stehen auch fünf Initiativen der Oppositionsfraktionen auf dem Prüfstand.
Die Koalition will mit ihrem Gesetzentwurf jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe erzielen. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung 1,7 Milliarden Euro betragen.
Geplant ist, dass ein Pharmaunternehmen, das ein neues Medikament am Markt einführen will, ein Dossier zu Kosten und Nutzen beim Gemeinsamen Bundesausschuss vorlegen muss. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen.
Auf der Grundlage des Dossiers soll der Gemeinsame Bundesausschuss eine Nutzenbewertung des Medikaments veranlassen, die spätestens drei Monate nach Zulassung vorliegen soll. Wird dabei kein Zusatznutzen festgestellt, soll das Medikament direkt in das Festbetragssystem überführt werden.
Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen dafür nur festgelegte Höchstbeträge zahlen, unabhängig davon, wie teuer das Medikament tatsächlich ist. Ist ein Arzneimittel teurer als der Festbetrag, können die Versicherten die Mehrkosten entweder aus eigener Tasche bezahlen oder aber ein anderes Arzneimittel ohne Aufzahlung erhalten, das therapeutisch gleichwert ist.
Wird ein Medikament ohne Zusatznutzen als "nicht festbetragsfähig" eingestellt, soll das Pharmaunternehmen mit den Kassen einen Erstattungsbetrag vereinbaren, der sicherstellt, dass der gesetzlichen Krankenversicherung keine Mehrkosten gegenüber der Vergleichstherapie mit gleichem Nutzen entsteht.
Gespart werden soll im Übrigen auch beim Pharmagroßhandel. Der Zuschlag, den der Großhandel für seine Vertriebsleistung erhält, soll künftig aus einem Festzuschlag von 60 Cent je Packung und einem Prozentualen Zuschlag von 1,7 Prozent des Abgabepreises des Pharmaunternehmens bestehen, wobei der prozentuale Zuschlag 20,40 Euro pro Packung nicht überschreiten darf.
Die SPD fordert in einem Antrag ( 17/1201), den Herstellerrabatt, den Pharmaunternehmen den Kassen gewähren müssen, von sechs auf 16 Prozent anzuheben und gleichzeitig ein Preismoratorium einzuführen. Die Rabatte des Großhandels an Apotheker sollten durch Festsetzung eines Großhandelszuschlags abgeschöpft werden.
Die Linke fordert, aus dem Ende 2010 auslaufenden Modellprojekt der unabhängigen Patientenberatung ein Regelangebot zu machen (17/2322). Dabei solle sich auch die private Krankenversicherung anteilig an der Finanzierung beteiligen. Bündnis 90/Die Grünen treten in einem Antrag ( 17/1985) ebenfalls dafür ein, die unabhängige Patientenberatung gesetzlich festzuschreiben.
In einem weiteren Antrag ( 17/2324) zielt Die Linke auf den therapeutischen Nutzen von neuen Medikamenten ab. Studien zu Medikamenten müssten bereits vor der Zulassung beginnen.
Zeige sich, dass es zu dem neuen Medikament keine Alternative gibt, solle die zuständige Bundesbehörde einen Preis nach den Kriterien "Entwicklungskosten" und "gesellschaftliches Interesse" ermitteln.
Für eine Kosten-Nutzen-Bewertung neuer Medikamente treten auch Bündnis 90/Die Grünen in. In ihrem Antrag ( 17/1418) heißt es, der Gemeinsame Bundesausschuss solle auf der Grundlage dieser Bewertung über die Aufnahme eines Arzneimittels in eine Positivliste verordnungfähiger Arzneimittel entscheiden.
Arzneimittel ohne Zusatznutzen und ohne höheres Nebenwirkungsrisiko sollten in die Positivliste aufgenommen werden können, wenn sie kostengünstiger als bisherige Medikamente sind.
Zeit: Mittwoch, 29. September 2010, 14 bis 17
Uhr
Ort: Berlin, Reichstagsgebäude (Eingang
Süd, Scheidemannstraße), SPD-Fraktionssaal 3 S 001
Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Gesundheitsausschusses mit Name, Geburtsdatum und Wohnort anmelden (E-Mail: gesundheitsausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden. (vom)