Menu | Plenum | Abgeordnete |
In einer dreistündigen öffentlichen Anhörung befasst sich der Finanzausschuss unter Vorsitz von Dr. Volker Wissing (FDP) am Mittwoch, 29. September 2010, mit dem Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 ( 17/2249). Von 12 bis 15 Uhr werden 47 geladene Sachverständige im Anhörungssaal 3.101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses Fragen der Abgeordneten beantworten. Gegenstand der Anhörung ist auch die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf mit der Gegenäußerung der Bundesregierung ( 17/2823), in der die Regierung in den meisten Fällen eine Prüfung der Änderungsvorschläge des Bundesrates zusagt. Auf dem Prüfstand steht ferner ein Gesetzentwurf der Linksfraktion ( 17/255), den Progressionsvorbehalt für Kurzarbeitergeld abzuschaffen.
Die Sitzung wird zeitversetzt ab etwa 17 Uhr (Ende der Plenarsitzung) im Parlamentsfernsehen und im Web-TV auf www.bundestag.de als Aufzeichnung übertragen.
Unter den Sachverständigen befinden sich die Professoren Dr. Peter Bofinger, Dr. Jochen Hundsdoerfer, Dr. Lorenz Jarass, Dr. Karl-Georg Loritz, Dr. Roman Seer.
Vorgesehen ist im Jahressteuergesetz, eingetragene Lebenspartner in Zukunft im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht mit Ehepartnern gleichzustellen. Damit würde für Lebenspartner die günstigere Steuerklasse I gelten. Die Gleichstellung ist auch im Grunderwerbsteuergesetz geplant. Die Steuerbefreiung des Grundstückserwerbs aus dem Nachlass des verstorbenen Ehegatten soll auf vergleichbare Sachverhalte beim überlebenden Lebenspartner ausgedehnt werden.
Einschränkungen sind bei der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei Renovierungen und Modernisierungen vorgesehen, von denen 20 Prozent (höchstens 1.200 Euro) steuerlich absetzbar sind. Um Doppelförderungen zu vermeiden, sollen Förderprogramme wie "Altersgerecht umbauen“ oder die Förderung energetischer Renovierung, Erhaltung und Modernsierung vom Steuerabzug ausgeschlossen werden. Gleiches soll für vergleichbare Förderprogramme der Länder gelten.
Einkünfte aus Kapitalvermögen sollen zur Berechnung der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohnungsbauprämie nicht mehr herangezogen werden. Weitere Änderungen sind bei den ungebundenen Rückstellungen für die Beitragsrückerstattung von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen vorgesehen.
Durch diese Rückstellungen werden Ertragsschwankungen ausgeglichen und Eigenkapitalanforderungen erfüllt. Der steuerliche Höchstbetrag für ungebundene Rückstellungen soll bis 2013 befristet angehoben werden.
Schließlich sollen die Meldepflichten der Familienkassen des öffentlichen Dienstes ausgeweitet werden, nachdem festgestellt worden sei, dass mehr Kindergeld ausgezahlt werde, als Kinder beim Bundeszentralamt für Steuern nachgewiesen seien.
Die Linke will mit ihrem Gesetzentwurf den steuerlichen Progressionsvor behalt beim Kurzarbeitergeld streichen. Das Kurzarbeitergeld unterliege diesem Vorbehalt, der dazu führe, dass das Kurzarbeitergeld bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den persönlichen Steuersatz berücksichtigt wird. Dadurch erhöhe sich der persönliche Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte der betroffenen Arbeitnehmer, schriebt die Fraktion.
Das Kurzarbeitergeld, das nicht steuerpflichtig ist, werde so dennoch indirekt besteuert, was Steuernachzahlungen zur Folge haben könne.
Zeit: Mittwoch, 29. September 2010, 12 bis 15
Uhr
Ort: Berlin,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Nennung des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden. (vom)