Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes

Verkehr und Bau/Antwort - 08.09.2010

Berlin: (hib/MIK/BOB) Die bestehende Aufgabenteilung zwischen Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörden soll bei der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes und des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ”nicht grundsätzlich“ geändert werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2808) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 17/2731). Inwieweit die Zusammenarbeit zwischen Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörden ”möglichst effektiv“ ausgestaltet werden könne, werde zurzeit von der Bundesregierung geprüft. Sie stehe in Kontakt zu den Ländern und den Verbänden, heißt es weiter.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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