Datenschutzaffäre bei der DB AG

Verkehr und Bau/Antwort - 18.08.2010

Berlin: (hib/MIK) Nach übereinstimmender Erkenntnis der Sonderermittler, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und des Berliner Datenschutzbeauftragten gibt es keine neue Erkenntnisse über nicht bereits im Rahmen der Sonderermittlung identifizierte Begehungsformen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/2714) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 17/2604). Die Abgeordneten verlangten dabei Informationen über die Aufklärung der Datenschutzaffäre bei der DB AG (Nachfrage zur Bundestagsdrucksache 17/2229).

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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