Oft werden Bundestag und Bundesregierung in der öffentlichen Wahrnehmung kaum voneinander getrennt. Dabei haben die beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung sehr verschiedene Aufgaben und spielen laut Grundgesetz ihre jeweils eigenen Rollen. (Im Artikel 38 ff ist der Bundestag, in Artikel 62 ff die Bundesregierung beschrieben.)
Ein Grund für die Verwirrung mag darin liegen, dass sich die zwar sehr unterschiedlichen Aufgaben dennoch oft überschneiden. So wird der Bundestag als Parlament zwar als Gesetzgeber bezeichnet, doch die Bundesregierung bringt die meisten der Gesetze zur parlamentarischen Beratung ein, die später vom Bundestag verabschiedet werden.
Wenn jedoch der Bundestag seiner Aufgabe nachkommt, die Regierung zu kontrollieren, werden die Unterschiede besser erkennbar: In Sitzungswochen findet beispielsweise dazu die Befragung der Bundesregierung und die Fragestunde statt, bei denen Mitglieder der Regierung den Abgeordneten Rede und Antwort stehen.
Der Bundestag wird zudem als Parlament vom Volk gewählt. Damit hat es als einziges der Verfassungsorgane die direkte Legitimation der Bürgerinnen und Bürger. „Hier schlägt das Herz der Demokratie oder es schlägt nicht“, betonte Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert in seiner Antrittsrede.
Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit.
Die Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt und die Einsätze der Bundeswehr im Ausland.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Bundestages ist die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
Der Bundestag ist nicht zuletzt der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg vor den Augen der Öffentlichkeit formuliert und debattiert werden.
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel ist nicht nur Regierungschefin, sondern auch Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion. In ihrem Wahlkreis Stralsund – Nordvorpommern – Rügen in Mecklenburg-Vorpommern wurde sie als Direktkandidatin in den Deutschen Bundestag gewählt. Wie jeder andere Abgeordnete hat also auch sie ein Büro im Bundestag. In ihrer Funktion als Bundeskanzlerin hat sie ihren Sitz im Bundeskanzleramt, das unmittelbar gegenüber dem Reichstag steht.
Der Reichstag ist das Gebäude, in dem die Parlamentarier
ihrer Arbeit nachgehen. Der Architekt Paul Wallot hat es in den
80er Jahren des 19. Jahrhunderts entworfen. Es wurde von einer
markanten Kuppel und vier Ecktürmen geprägt. Ein Brand
zerstörte 1933 den Plenarsaal des Reichstagsgebäudes.
Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges stand es im Zentrum der
Kämpfe um Berlin. Nach einer kompletten Renovierung sind 1999
die Parlamentarier von Bonn nach Berlin in den Reichstag
gezogen.
Der Bundestag ist hingegen die Bezeichnung für das oberste
demokratische Staatsorgan in Deutschland. Er umfasst derzeit 622
gewählte Abgeordnete.
Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in
den Ausschüssen ab, die für die Dauer der gesamten
Wahlperiode gebildet werden. Das Hauptgewicht dieser Arbeit liegt
im Bereich der Gesetzgebung, die in den Ausschüssen nicht nur
vorbereitet, sondern sachlich im Wesentlichen zum Abschluss
gebracht wird. In den Ausschüssen konzentrieren sich die
Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik. Sie beraten alle
dazugehörigen Gesetze vor der Beschlussfassung und versuchen,
bereits im Ausschuss einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu
finden. Um sich ein Bild bestimmter Sachverhalte zu machen, lassen
sich die Ausschüsse von Regierung und Sachverständigen
informieren.
In der 17. Wahlperiode hat der Bundestag 22 ständige
Ausschüsse eingesetzt. Sie sind, entsprechend dem
Kräfteverhältnis im Parlament, mit Abgeordneten aus
verschiedenen Fraktionen besetzt.
Die Mitarbeiter des stenografischen Dienstes erfassen jedes gesprochene Wort während einer Plenarsitzung handschriftlich. Nur sie sind in der Lage, Zwischenrufe, Fragen und Applaus schnell genug zu protokollieren. Kameras und Tonaufzeichnungsgeräte könnten dies auch, jedoch ist eine nachträgliche Zuordnung - etwa von Zwischenrufen und Personen - nicht möglich.
Informationen über die aktuelle Sitzverteilung im 17. Deutschen Bundestag finden Sie in Tabellenform und grafisch aufbereitet hier.
Bitten oder Beschwerden können Sie in Form einer
Petition beim Bundestag einreichen. Das Recht,
sich mit Bitten zur Gesetzgebung oder Beschwerden an die
Volksvertretung zu wenden, garantiert Artikel 17 des Grundgesetzes
jeder Person – egal ob Kind, Ausländer, Inhaftierter,
Soldat, Entmündigter, ob Bürgerinitiative oder Verband.
Der Petitionsausschuss ist verpflichtet, sich mit jeder Eingabe
auseinanderzusetzen. Nahezu 20.000 Petitionen erreichen Jahr
für Jahr den Bundestag. Die Zahl der Petenten und
Unterstützer von Petitionen übersteigt inzwischen die
Millionengrenze.
Seit 2005 ist es möglich,
Onlinepetitionen über ein Internetformular
des Deutschen Bundestages einzureichen. Sie können auch
eine öffentliche Petition ins Internet stellen. Damit
machen Sie Ihr Anliegen und seine Begründung einem
großen Publikum bekannt und erhalten Gelegenheit,
Unterstützer für Ihre öffentliche Petition zu
erreichen. Für jede öffentliche Petition besteht ein
eigenes Diskussionsforum, in dem Interessierte die damit verbundene
Thematik online diskutieren können.
Die Europapolitik fällt in Deutschland traditionell in den Aufgabenbereich der Bundesregierung. Das Parlament übt jedoch Kontrolle darüber aus. Die Abgeordneten werden im Plenum sowie in den Ausschüssen frühzeitig über Rechtsetzungsvorhaben der Europäischen Union informiert. Die Parlamentarier beschließen Stellungnahmen, die von der Bundesregierung in ihren Beratungen im Ministerrat der Europäischen Union zu berücksichtigen sind.
Eine Auswahl der parlamentarischen Themen finden Sie zu Beginn der jeweiligen Sitzungswoche redaktionell aufbereitet auf der Startseite von www.undestag.de. Die vollständige Tagesordnung finden sie hier.