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Sitze der Fraktionen © DBT/Schmidt
Im 17. Deutschen Bundestag gibt es fünf Fraktionen. Die CDU/CSU-Fraktion ist mit 239 Sitzen die stärkste Fraktion, gefolgt von der SPD-Fraktion mit 146 Sitzen, der FDP-Fraktion mit 93 Sitzen, der Fraktion Die Linke mit 76 Sitzen und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 68 Sitzen. Die Anzahl der Sitze bestimmt die Stärke einer Fraktion und ist für die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse entscheidend. Insgesamt sitzen im 17. Deutschen Bundestag 622 Abgeordnete.
Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die meist derselben Partei angehören, können eine Fraktion bilden und somit gemeinsame Ziele durchsetzen.
Parteien sind Vereinigungen von Bürgern mit ähnlichen politischen Vorstellungen. Die Mitglieder einer Partei werden über die Erststimme oder die Zweitstimme in den Bundestag gewählt.