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Das Parlamentsarchiv existiert seit 1949 © DBT / Sylvia Bohn
Das Parlamentsarchiv nahm als Organisationseinheit der
Verwaltung des Deutschen Bundestages bereits im September 1949
seine Arbeit auf. Zunächst war es eher eine Sammlungs- und
Dokumentationsstelle für Parlamentsmaterialien. Von Anfang an
wurden hier Dokumentationen zum Grundgesetz und später zu den
Bundesgesetzen erarbeitet (Gesetzesdokumentation). Seit 1958
gehören das Bildarchiv sowie das Ton-
und Videostudio und seit 1960 das sogenannte Politikerarchiv
(heute Datensammlungen) zum Parlamentsarchiv.
Ab 1972 übernahm es die Verantwortung für das gesamte
archivwürdige Schriftgut des Deutschen
Bundestages und seiner Verwaltung. Hierzu gehören heute auch
digitale
Unterlagen.
Im Jahre 1981 wurde die Redaktion des Amtlichen
Handbuches und 1983 die der Öffentlichen Liste zur
Registrierung von Verbänden und deren Vertreter in das
Parlamentsarchiv verlagert. Hinzu kam 2006 die Betreuung des
Datenhandbuches zur Geschichte des Deutschen
Bundestages.
Die Neustrukturierung des Archivs im Jahre 2005 in Sachgebiete ist
Ausdruck des aktuellen Aufgabenspektrums. Die Ausgestaltung der
archivischen Zuständigkeit sowie die Bedingungen für eine
Benutzung des Archivs wurden mit einer neuen Archivordnung
für den Deutschen Bundestag sowie einer neuen Benutzungsordnung
für das Parlamentsarchiv im Juni 2008 aktualisiert.
Räumlich ist das Archiv seit März 2004 mit dem Umzug des Parlamentes von Bonn
nach Berlin im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
(MELH) untergebracht.