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Der Antrag der Fraktion Die Linke auf Verlängerung des Arbeitslosengeldes I ist im Bundestag auf Ablehnung aller anderen Fraktionen gestoßen. "Das Signal muss sein, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen“, sagte der FDP-Parlamentarier Johannes Vogel am Donnerstag, 4. März 2010, in der rund 30-minütigen Debatte. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollten vielmehr den Schwerpunkt auf aktive Arbeitsmarktpolitik setzen und verwiesen auf die Notwendigkeit von mehr Weiterbildungsmöglichkeiten.
Nach dem Willen der Linksfraktion ( 17/22) sollte die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (Alg I) befristet bis 2012 auf 24 Monate für alle Anspruchsberechtigten erhöht werden. Derzeit bekommen über 50-jährige Arbeitslose gestaffelt und abhängig von der Versicherungszeit maximal zwei Jahre Arbeitslosengeld. Damit sollten die Folgen der Wirtschaftskrise abgemildert und Erwerbslose vor einem schnellen Absturz in Hartz-IV-Leistungen bewahrt werden. "Ein verlängerter Zeitraum zur Suche oder Weiterbildung innerhalb des ALG-I-Bezuges eröffnet den Betroffenen größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Nicht zuletzt wird verhindert, dass ihre Kaufkraft noch weiter sinkt. Die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen wird stabilisiert“, heißt es in dem Antrag.
In der Debatte warf Die Linke der FDP vor, eine Hetzkampagne gegen Arbeitslose vom Zaun gebrochen zu haben. "Was wir hier erleben, ist unerträgliche und verlogene Sozialhetze durch die FDP“, sagte die Arbeitsmarktexpertin der Fraktion, Sabine Zimmermann. Arbeitsplatzbesitzer würden gegen Erwerbslose und Gutverdiener gegen Niedriglohnjobber ausgespielt. Die derzeitige Regelung, nach der nur ältere Arbeitslose einen Anspruch auf längeres Arbeitslosengeld I haben, nannte Zimmermann ungerecht.
Auch die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bündnis-Grünen, Brigitte Pothmer, warf den Liberalen vor, eine "Hetzkampagne gegen Arbeitslose“ gestartet zu haben. Insgesamt fehlten in Deutschland fünf Millionen Arbeitsplätze, sagte Pothmer. Deshalb müsse alles getan werden, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Dafür sollten die Regierungsfraktionen Konzepte vorlegen.
Die Arbeitsmarktexpertin der SPD-Fraktion, Gabriele Lösekrug-Möller, verwies auf die erfolgreichen Kurzarbeiterregelungen als Beschäftigungsbrücke. Den Antrag der Linksfraktion wies sie als sozial ungerecht zurück, weil ältere Arbeitslose, die lange in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hätten, davon nicht profitierten. "Wir müssen das Augenmerk auf Qualifizierung und Weiterbildung legen“, sagte sie. Die betriebliche Weiterbildungsquote betrage in Deutschland 30 Prozent und liege damit weit unter dem europäischen Durchschnitt.
Die CDU-Abgeordnete Heike Brehmer hielt der Linksfraktion vor, mit einer verlängerten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I würden der Beitrag in die Arbeitslosenversicherung und damit die Lohnnebenkosten erheblich steigen. Ähnlich äußerte sich der FDP-Arbeitsmarktexperte Vogel. "Sie wollen Arbeitslosigkeit verwalten, wir wollen sie bekämpfen“, sagt er an die Adresse der Linksfraktion.
Als völlig falsch wies Vogel auch die Forderung zurück, der Bund solle das Defizit der Bundesagentur für Arbeit (BA) wieder übernehmen. Das sei der völlig falsche Weg und werde selbst von der BA abgelehnt, sagte er. Die Linke hatte sich für eine Stärkung der Finanzbasis der BA ausgesprochen und verlangt, dass die 2006 abgeschaffte Defizithaftung des Bundes wieder eingeführt wird.
2009 hatte die BA ein Defizit von 15,6 Milliarden Euro erwirtschaftet, das einmalig durch den Bund ausgeglichen wurde. Schätzungen zufolge wird der Schuldenberg bis 2013 auf 55 Milliarden Euro anwachsen.
Nach derzeitiger Gesetzeslage wird das Arbeitslosengeld I in der Regel zwölf Monate gezahlt. Danach haben Erwerbslose Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte 2008 zwar eine Verlängerung der Bezugsdauer für Ältere beschlossen, dies aber an Bedingungen geknüpft. So verlängert sich für 50- bis 54-Jährige der Bezug von Arbeitslosengeld I von zwölf auf maximal 15 Monate. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten.
Ab 55 Jahren haben Erwerbslose einen Anspruch auf eine 18-monatige Zahldauer, wenn zuvor 36 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt wurden. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate. Die Vorversicherungszeit muss dann 48 Monate betragen.