Berlin: (hib/AS/JOH) Die Energieeffizienz
von neuen Gas-und Kohlekraftwerken soll durch neue Vorgaben
für elektrische Mindestwirkungsgrade gesteigert werden.
Bündnis 90/Die Grünen legten einen entsprechenden
Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
vor (
17/156). Darin fordern sie, dass diese Anlagen
in Zukunft einen elektrischen Mindestwirkungsgrad von 58 Prozent
und einen Mindestjahresnutzungsgrad von 75 Prozent für
Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen einhalten sollten.
Kohlekraftwerke seien wegen ihrer hohen spezifischen Emissionen an
klimaschädlichem Kohlendioxid maßgeblich für den
Klimawandel verantwortlich. ”Eine wesentliche Ursache
dafür ist die im Vergleich mit anderen Anlagen geringe
Effizienz der Anlagen“, erklärt die Fraktion zur
Begründung. Der Gesetzentwurf gibt außerdem Regelungen
für die technische Anpassung des bestehenden Kraftwerkparks
vor. Altlanlagen mit Kohle und Gas sollten so betrieben werden,
dass der ”durchschnittliche technische Stand der 70er
Jahre“ eingehalten werde. Danach sollen Anlagen, die mit
Steinkohle betrieben werden, ab 2016 einen elektrischen
Mindestwirkungsgrad von 38 Prozent und Anlagen, die mit Braunkohle
betrieben werden einen Mindestwirkungsgrad von 36 Prozent
einhalten.
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