Berlin: (hib/ELA/JOH) Nähere
Informationen über Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger,
die sich weigern, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen,
möchte die Linksfraktion durch eine Kleine Anfrage bekommen (
17/144). Eine Eingliederungsvereinbarung (EGV)
ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die Eingliederung
einer bestimmten Person in Arbeit und die dafür vorzunehmenden
Schritte zu regeln. Laut Fragesteller dürften
Langzeitarbeitslose nicht sanktioniert werden, wenn sie verweigern
eine EGV zu unterschreiben. Dies sei die Folge einer
Dienstanweisung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vom Dezember
2008. ”Die Sanktionsstatistik der Bundesagentur für
Arbeit weist in der Zeit von Januar bis Juni 2009 aber 2.099
Sanktionen“ wegen derartiger Weigerungen auf, heißt es
in der Anfrage. Daher wollen die Parlamentarier wissen, wie die
Bundesregierung die Tatsache bewertet, ”dass eine
Dienstanweisung offensichtlich nicht befolgt wird, da weiterhin
Sanktionen wegen oben genannten Weigerungen ausgesprochen
wurden“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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