Berlin: (hib/ELA/LEU) Damit die Jobcenter
in ihrer jetzigen Struktur erhalten bleiben können, hat die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf (
17/206) zur Änderung des Grundgesetzes
vorgelegt. Anlass des Vorstoßes: Das Bundesverfassungsgericht
hatte die ”Mischverwaltung“ der sogenannten Argen, in
denen Arbeitsagenturen und Kommunen zusammenarbeiten, Ende 2007
für verfassungswidrig erklärt und Korrekturen bis 2010
gefordert. Damit das Prinzip ”Leistung aus einer Hand“
für Langzeitarbeitslose erhalten bleiben und ein
möglichst dezentrales und passgenaues Hilfesystem für
Arbeitssuchende garantiert werden könnte, müssten die
verfassungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Argen
dauerhaft fortzuführen, argumentieren die Grünen. Die
Argen sollten daher als ”eine zulässige Form der
Verwaltungsorganisation ins Grundgesetz aufgenommen“ werden.
Zugleich sollten verfassungsrechtliche Zweifelsfragen bei der
Durchführung der Grundsicherung durch den Bund geklärt
werden, fordert die Fraktion.
Die sogenannten Optionskommunen, also jene Kreise und Kommunen,
die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen und dies derzeit nur
aufgrund einer Experimentierklausel tun dürfen, sollen
”fortgeführt“ werden, auch sollte diese
Möglichkeit ”für weitere Kommunen geöffnet
werden“, heißt es in der Vorlage.
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