Berlin: (hib/KTK/HAU) Von häuslicher
Gewalt bedrohte Frauen sollen unabhängig von ihrem rechtlichen
und finanziellen Status freien Zugang zu Frauenhäusern haben.
Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem
Antrag (
17/259), der am Freitag im Bundestag diskutiert
werden soll. Die ”immer häufiger werdende“
Finanzierung von Frauenhäusern durch Tagessätze
führe dazu, dass Frauen, die keinen Anspruch auf Leistungen
nach dem Sozialgesetzbuch II (beispielsweise ”Hartz
IV“) haben, ”keinen freien Zugang zu
Schutzeinrichtungen“ mehr hätten. Davon seien
beispielsweise volljährige Schülerinnen, Auszubildende
oder Migrantinnen mit unsicherem Aufenthaltsstatus betroffen. Die
Abgeordneten plädieren deshalb für eine bundesweit
einheitliche Regelung, die allen betroffenen Frauen die Aufnahme in
Frauenhäusern ermöglicht. Falls die Bundesregierung sich
bis Dezember 2010 nicht mit den Ländern einigen könne,
solle sie einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, fordert die
Fraktion.
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