Berlin: (hib/HLE/AW) Der steuerliche
Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld soll gestrichen werden.
Dies fordert die Fraktion Die Linke und hat dazu einen Entwurf
eines Gesetzes zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für
Kurzarbeitergeld (
17/255) eingebracht. Zwar ist das
Kurzarbeitergeld selbst nicht steuerpflichtig. Es unterliege aber,
erläutert die Fraktion, laut Einkommensteuergesetz dem
Progressionsvorbehalt. Dieser Vorbehalt führe dazu, dass das
Kurzarbeitergeld bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage
für den persönlichen Steuersatz berücksichtigt
werde. ”Dadurch erhöht sich der persönliche
Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen
Einkünfte der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
und es kann im Folgejahr zu Steuernachzahlungen kommen“,
schreibt die Fraktion. Das Kurzarbeitergeld werde folglich indirekt
besteuert. Daher müsse der Progressionsvorbehalt angesichts
der wegen der Wirtschaftskrise stark gestiegenen Zahl der
Kurzarbeiter abgeschafft werden. Die Beschäftigten, die
ohnehin starke Lohnverluste hinnehmen müssten, dürften
durch Steuernachzahlungen ”nicht noch einmal zur Finanzierung
der Krise herangezogen werden“, fordert die
Linksfraktion.
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