Berlin: (hib/KTK/ELA) Nach geplanten
Änderungen des Kinderzuschlags erkundigt sich die Fraktion Die
Linke in einer Kleinen Anfrage (
17/187). Der Kinderzuschlag ist eine staatliche
Leistung, die aktuell an Eltern gezahlt wird, die ein niedriges
Einkommen haben und ohne den Kinderzuschlag auf ”Hartz
IV“-Leistungen angewiesen wären. Wenn das Einkommen der
Eltern eine bestimmte Grenze übersteigt, wird kein
Kinderzuschlag gezahlt. Vor diesem Hintergrund will die
Linksfraktion wissen, ob die Bundesregierung plane, ”die
Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Kinderzuschlag zu
verändern“ und wie viele Familien dadurch
anspruchsberechtigt würden. Außerdem will sie wissen, ob
die Bundesregierung plane, Familien die Wahl zwischen dem Bezug von
Kinderzuschlag oder von ”Hartz IV“-Leistungen zu
ermöglichen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Weinlein