Berlin: (hib/HLE/BOB) Die Bundesregierung
lehnt die Freistellung bestimmter Postdienstleistungen wie
Massensendungen von der Umsatzsteuer ab. Dies geht aus der als
Unterrichtung (
17/813) vorgelegten Gegenäußerung
der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur
Änderung steuerlicher Vorschriften (
17/506) hervor. Der Gesetzentwurf sieht vor,
Post-Universaldienstleistungen von der Umsatzsteuer freizustellen.
Der Bundesrat bittet um Prüfung, ob auch Leistungen, die ein
bestimmtes Volumen haben oder nur einem kleinen Kundenkreis
(Besitzer von Frankiermaschinen) zur Verfügung stehen, von der
Umsatzsteuer befreit werden könnten. In diesen Fällen
könne der Preis weder als individuell noch als ausgehandelt
betrachtet werden. Für individuelle oder ausgehandelte
Post-Leistungen hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine
Befreiung von der Umsatzsteuer ausgeschlossen. Nach Ansicht der
Bundesregierung bestätigt das Urteil jedoch die im
Gesetzentwurf vorgesehene Steuerpflicht für
Postdienstleistungen soweit sie auf Sonderkonditionen beruhen, da
es sich in jedem Fall nicht um Dienstleistungen handele, ”die
den ,Grundbedürfnissen der Bevölkerung‘ im Sinne
des EuGH-Urteils entsprechen“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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