Berlin: (hib/MIK/HLE) Es gibt derzeit
keinen verabschiedeten Vorschlag auf der EU-Ebene, die Lenk- und
Ruhezeiten auf Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen zulässiges
Gesamtgewicht gemeinschaftsweit auszudehnen. Dies erklärt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
17/1111) auf eine Kleine Anfrage der
SPD-Fraktion (
17/932). In Deutschland würden Lenk- und
Ruhezeiten auch für Fahrer von Fahrzeugen zwischen 2,8 und 3,5
Tonnen zulässiger Gesamtmasse gelten, heißt es weiter.
Die Bundesregierung sehe keine Notwendigkeit für eine Regelung
auf Gemeinschaftsebene.
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