Änderungsanträge zu
Gesetzentwürfen, durch die die vom federführenden
Ausschuss empfohlenen Formulierungen geändert werden sollen,
können zur Zweiten Beratung von jedem Abgeordneten
eingebracht werden. Änderungen in der Dritten Beratung
müssen von so vielen Abgeordneten eingebracht werden, die eine
Fraktion bilden können. Durch Annahme eines
Änderungsantrags wird die zugrunde liegende Vorlage durch den
Antragstext geändert.