Die Abgeordneten können auf
Gesetzgebung und Politik des Bundes vor allem durch Anträge
einwirken. Mit ihnen wird die Bundesregierung aufgefordert, dem
Parlament über bestimmte im Antrag genannte Ereignisse oder
Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung
bestimmter Dinge vorzulegen. Anträge können ohne
Aussprache einem Ausschuss überwiesen werden.