Artikelgesetz nennt man das Gesetz, das
gleichzeitig mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher
Zielrichtung, ändert. Beispiel: Mit dem
Mietenüberleitungsgesetz für Ostdeutschland wurden zum
sozialverträglichen Übergang in die Vergleichsmiete das
Miethöhegesetz, das Wirtschaftsstrafgesetz, das
Schuldrechtanpassungsgesetz und das Wohngeldsondergesetz sowie die
1. und 2. Grundmietenverordnung und die
Betriebskosten-Umlageverordnung geändert. Innerhalb des
Gesetzes sind diese unterschiedlichen Bereiche durch Artikel
voneinander abgehoben.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/A/artikelgesetz.html
Stand: 13.10.2008