Nach Artikel 114 des Grundgesetzes hat der
Bundesfinanzminister dem Bundestag und dem Bundesrat über alle
Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die
Schulden jährlich Auskunft zu geben. Die Angaben werden durch
den Bundesrechnungshof geprüft. Er ist
der Bundesregierung gegenüber selbstständig und nur
dem Gesetz unterworfen.