Die Bundesversammlung ist ein
Verfassungsorgan, das nur die Aufgabe hat, den
Bundespräsidenten zu wählen. Sie besteht aus den
Mitgliedern des Bundestages und der gleichen Zahl von Mitgliedern,
die von den Volksvertretungen der Länder nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt
werden.