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Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland eine Demokratie. In dieser Staatsform übt das Volk die Herrschaftsgewalt aus.
Demokratien zeichnen sich u. a. durch Achtung der Menschenrechte, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Unabhängigkeit der Gerichte, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, ein Mehrparteiensystem sowie freie, gleiche und geheime Wahlen aus.
Deutschland ist eine repräsentative Demokratie: Seine Bürgerinnen und Bürger herrschen durch gewählte Vertreter. Gemeinsam bilden diese Volksvertreter den Bundestag. Er erlässt die Gesetze stellvertretend für das Volk.