EG-Verordnungen haben allgemeine
Geltung. Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten
unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die EG-Verordnungen werden
im Amtsblatt der Gemeinschaft veröffentlicht. Sie treten an
einem festgelegten Zeitpunkt oder am zwanzigsten Tag nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/E/eg_verord.html
Stand: 13.10.2008