Die Exekutive ist die vollziehende oder
ausübende Gewalt. Sie umfasst die Regierung und die
Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der Gesetze
anvertraut ist. Auch der vollziehenden Gewalt stehen mit dem Erlass
von Rechtsverordnungen gesetzgebende Befugnisse zu. In der
Bundesrepublik, die eine parlamentarische Demokratie ist, ist die
Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/E/exekutive.html
Stand: 13.10.2008