Jeder Abgeordnete kann für die
Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur
mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei
darf er jede Frage in zwei Unterfragen unterteilen und während
der Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die
Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen
Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien,
mitunter aber auch die Minister selbst. Die Regierung beantwortet
die Fragen von nicht anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche
schriftlich.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/F/fragestunde.html
Stand: 13.10.2008