Der Haushaltsplan stellt alle für ein
Haushaltsjahr veranschlagten Ausgaben und Einnahmen zusammen. Die
Bundesregierung legt den Etat von Bundestag und Bundesrat als
Gesetzentwurf vor. Die Abgeordneten beraten den Entwurf in der so
genannten Haushaltswoche. Mit den Details befassen sich
anschließend die Fachausschüsse. Federführend ist
dabei der Haushaltsausschuss, der jeden Posten berät und
eventuell Veränderungen vorschlägt. Etwa zwei Monate
später wird in der Zweiten Lesung für jeden
Politikbereich der Haushalt erneut beraten, bis der Haushaltsplan
in der Dritten Lesung eine Mehrheit im Bundestag findet.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/H/hh_plan.html
Stand: 03.11.2010