Bei einer indirekten Wahl entscheidet das
Wahlergebnis nicht unmittelbar über die Besetzung eines Amtes.
Vielmehr werden dabei Wahlmänner und -frauen gewählt, die
dann erst über die Besetzung des Amtes entscheiden.
Ein Beispiel für eine indirekte Wahl ist die Wahl des
Präsidenten der USA. Die Wähler wählen das
Wahlmännerkollegium, das dann den Präsidenten
wählt.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/I/indirekte_wahl.html
Stand: 13.10.2008