Die Legislative ist die gesetzgebende
Gewalt. Sie steht in der gewaltengeteilten
repräsentativen Demokratie dem Parlament zu. Wichtigste
Aufgabe der gesetzgebenden Gewalt ist die Beratung und
Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen und formellen Sinn und
die Kontrolle der Exekutive.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/L/legislative.html
Stand: 13.10.2008