Für eine Nachwahl kann es zwei
Gründe geben. Entweder konnte die Wahl in einem Wahlkreis oder
Wahlbezirk nicht stattfinden, z.B. wegen einer Naturkatastrophe,
oder ein zugelassener Wahlkreiskandidat starb noch vor der
Bundestagswahl.
Im ersten Fall muss die Wahl in diesem Wahlbezirk oder Wahlkreis
innerhalb von 3 Wochen nach der Bundestagswahl nachgeholt werden,
im zweiten Fall innerhalb von 6 Wochen.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/N/nachwahl.html
Stand: 13.10.2008