Schriftführer sind Abgeordnete, die
den Bundestagspräsidenten oder einen seiner Stellvertreter bei
der Leitung der Plenarsitzungen unterstützen. Sie nehmen
Anträge und Wortmeldungen entgegen, verlesen
Schriftstücke, führen Rednerlisten, überwachen die
Korrekturen des Plenarprotokolls und stellen mit dem
Bundestagspräsidenten das Ergebnis von Abstimmungen fest. Der
Präsident und zwei Schriftführer, in der Regel einer von
den Regierungsfraktionen und einer von den Oppositionsfraktionen,
bilden den Sitzungsvorstand. Je Wahlperiode werden rund 40
Schriftführer auf Vorschlag ihrer Fraktionen vom gesamten
Bundestag gewählt, damit sie sich an Sitzungstagen häufig
abwechseln können.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/S/schriftf.html
Stand: 13.10.2008