Der Bundestag kann zur Beratung
bestimmter Angelegenheiten vorübergehend Sonderausschüsse
einsetzen, deren Mitgliederzahl er festlegt. In der 14.
Legislaturperiode wurde zum Beispiel ein Sonderausschuss
einberufen, um eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs zu
definieren.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/S/sonderaussch.html
Stand: 16.10.2008