Wer dem Bundestag mindestens ein Jahr
angehört hat, erhält Übergangsgeld, um sich nach dem
Ausscheiden ohne finanzielle Not wieder einen Beruf suchen zu
können. Für jedes Jahr der Mitgliedschaft wird ein Betrag
in Höhe der Monatsentschädigung gezahlt - höchstens
jedoch 18 Monate lang. Das Übergangsgeld kann auch in einer
Summe ausgezahlt werden. Vom zweiten Monat nach dem Ausscheiden an
werden alle Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das
Übergangsgeld angerechnet.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/U/ueberg_geld.html
Stand: 13.10.2008