Der Präsident des Bundestages
führt eine öffentliche Liste, in der alle Verbände,
die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der
Bundesregierung vertreten, eingetragen werden. Eine Anhörung
ihrer Vertreter findet nur statt, wenn sie darin verzeichnet sind.
Da die Existenz von Verbände dem Grundgesetz entspricht, wird
ihr Einfluss nicht nur staatlich geduldet, sondern auch gesucht. So
kann das Parlament bereits bei der Vorbereitung von Entscheidungen
die Standpunkte und den Sachverstand der Betrofennen mit
einbeziehen und gesetzliche Regelungen treffsicher
formulieren.