Verfassungsorgane sind die in der
Verfassung vorgesehenen obersten Organe eines Staates. In der
Bundesrepublik Deutschland zählen zu den Verfassungsorganen
der Bundespräsident, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat,
die Bundesregierung, die Bundesversammlung, der Gemeinsame
Ausschuss und das Bundesverfassungsgericht. Die Rechte und
Pflichten der Verfassungsorgane des Bundes sind im Grundgesetz
geregelt.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/V/verf_organe.html
Stand: 13.10.2008