Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16
Mitgliedern des Bundestages und ebenso vielen des Bundesrates, die
entsprechend den Fraktionsstärken benannt sind. Seine Aufgabe
liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat
zu finden. Weichen Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von
denen des Bundestages ab, ist eine erneute Beschlussfassung im
Bundestag erforderlich.