Findet zu einem Tagesordnungspunkt keine
Aussprache im Plenum statt, können die nicht gehaltenen Reden
der Abgeordneten zu Protokoll gegeben werden. Sie erscheinen im
Plenarprotokoll, dem stenographischen Bericht der jeweiligen
Sitzung des Bundestages, und stehen der Öffentlichkeit zur
Verfügung. Ob eine Aussprache stattfindet oder die Reden
„zu Protokoll“ gegeben werden, vereinbaren die
Fraktionen.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/Z/zu_protokoll.html
Stand: 13.10.2008