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Rechtsanwalt
Abitur. Zweites juristisches Staatsexamen.
Seit 1978 Rechtsanwalt in Villingen-Schwenningen, Tätigkeitsschwerpunkte Straf-, Familien- und Arzthaftungsrecht. Referent in der Anwaltsfortbildung, Gastdozent an der Fachhochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen.
Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der Opferschutzorganisation "Weißer Ring" in Mainz, dort Mitglied im Fachbeirat Strafrecht und im Fachbeirat Europa, Mitglied des Kuratoriums der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen; Vorsitzender des Fördervereins für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung Feldner Mühle e. V. und des Fördervereins "Kulturzentrum Franziskaner e. V." in Villingen; Präsident der Stadtharmonie Villingen e.V.; Mitglied im Beirat des Präventionsprojekts Dunkelfeld, Institut für Sexualwissenschaften und Sexualmedizin, Universitätsklinikum Charité Berlin.
Seit 1967 Mitglied der Jungen Union Singen, seit 1968 Mitglied der CDU, 1989 bis 1995 Vorstandsmitglied des CDU-Stadtverbandes Villingen-Schwennigen, 1991 bis 1995 stellvertretender Stadtverbandsvorsitzender, seit 1993 CDU-Kreisvorsitzender im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Mitglied des Bundestages seit 2002, Vorsitzender des 1. Untersuchungsausschusses der 16. Wahlperiode.
Kanzlei Lerner, Kauder, Lachenmaier und Kollegen, GbR
Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Villingen-Schwenningen,
Rechtsanwalt
Bundesakademie für musikalische Jugendbildung, Trossingen,
Mitglied des Kuratoriums
Universitätsklinikum Charité
Präventionsprojekt Dunkelfeld, Berlin,
Mitglied des Beirates
Förderverein für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung,
Feldner Mühle e.V., Villingen-Schwenningen,
Vorsitzender, ehrenamtlich
Stadtharmonie Villingen e.V., Villingen-Schwenningen,
Präsident, ehrenamtlich
Weißer Ring, Mainz,
Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes und des Fachbeirates Strafrecht, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".