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29. November 2010

"Urheber, Verwerter und Nutzer in den Blick nehmen"

Am 29. November veranstaltete die Enquete-Kommission eine öffentliche Expertenanhörung zum Thema „Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft“. Zehn Sachverständige äußerten sich zu den Fragen der Kommissionsmitglieder.

Ein weiterentwickeltes Urheberrecht muss die Interessen der Urheber, aber auch der Verwerter und der Endnutzer im Blick haben. In dieser Forderung waren sich die Experten bei einer öffentlichen Anhörung der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft“ am Montag, 29. November 2010, weitgehend einig. Gleichzeitig sprachen sie sich für eine Vereinfachung der Regelungen aus. In das digitale Urheberrecht seien viele analoge Konzepte übernommen worden, sagte der Medienrechtler Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer von der Universität Köln. Was jedoch in der analogen Welt "einigermaßen gut“ funktioniert habe, funktioniere in der digitalen Welt schlecht, weil die Inhalte hier leicht und schnell verfügbar seien.

"Einige Korrekturen nötig"
Die Frage, ob das Urheberrecht auch heute noch als Rechtsinstrument taugt, könne bejaht werden, sagte Prof. Dr. Thomas Dreier vom Karlsruher Institut für Technologie. Gleichwohl seien "einige Korrekturen nötig“. Dabei müsse der Urheber zwar im Zentrum stehen. Gleichzeitig müssten aber auch die Rechte der "Verleger und Produzenten, der Wettbewerber und der Endnutzer“ beachtet werden. Es dürfe dabei nicht um ein "möglichst umfängliches Ausschließlichkeitsrecht“ gehen, da man sich sonst "zu Tode schützt“, sagte Dreier.

Die Kreativindustrie versuche immer wieder attraktivere legale Angebote zu machen, habe aber trotzdem enorm mit der Piraterie zu kämpfen, sagte Ronald Schild, Geschäftsführer der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH. Der benötigte Rechtsrahmen, um dagegen anzugehen, sei mit dem Urheberrecht zwar vorhanden, doch werde er "nicht gelebt“. Es müsse daher mit Warnhinweisen gearbeitet werden, ohne dass der Nutzer kriminalisiert werde.

"Schöpferische Zentralfigur in den Mittelpunkt"
Der Rechtsanwalt Wolfgang Schimmel forderte, das Urheberrecht dürfe nicht "prohibitiv“ wirken und die Verbreitung von Informations- und Kulturgütern verhindern. Solange man die schöpferische Zentralfigur in den Mittelpunkt stelle, würden auch keine unnötigen Blockaden entstehen, da das zentrale Interesse der Künstler sei, ein Publikum zu erreichen.

Die Gruppen der Nutzer und der Urheber würden immer mehr konvergieren, machte Matthias Spielkamp, Projektleiter von i.Rights.info deutlich. Die Digitalisierung ermögliche es, dass Nutzer "Werke nicht mehr einfach nur zur Kenntnis nehmen, sondern für ihr eigenes Schaffen verwenden“. Insofern kämen beide Gruppen "in Kontakt und in Konflikt mit dem Urheberrecht“.

"Legitimationskrise des Urheberrechts"
Spielkamp kritisierte, dass die Regelungen zum einen sehr komplex seien. Zum anderen schwinde die Anerkennung für etliche dieser Regelungen. Dies lege einen anderen Umgang mit dem Urheberrecht nahe, sagte Spielkamp.

Der Medienrechtler Prof. Dr. Gerald Spindler von der Universität Göttingen sprach von einer "Legitimationskrise“ des Urheberrechts. Die Schranken des Urheberrechts würden von denjenigen, die Internetinhalte nutzen, "überhaupt nicht mehr verstanden“, was zu einer völlig anderen Situation als vor 30 oder 40 Jahren führe.

"Gleichklang zwischen Urheber, Verwerter und Nutzer"
Auch Spindler sprach sich für einen "Gleichklang zwischen Urheber, Verwerter und Nutzer" aus. Am sinnvollsten seien dafür möglichst einfach strukturierte Rechte. "Damit würde sich ein Großteil der Probleme erledigen“, prognostizierte Spindler.

Im derzeitigen Urheberrecht enthaltene überlange Schutzfristen und eine Exklusivität der Rechtenutzung hätten zu "Quasi-Monopolen“ beigetragen und damit zu einem Marktversagen geführt, sagte Professor Peter Tschmuck von der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Dies lasse sich an den "riesigen Beständen“ von Werken ablesen, deren Nutzung für die großen Konzerne wirtschaftlich uninteressant sei, kleineren Betrieben aber verwehrt bleibe. "So geht Kulturgut verloren“, sagte Tschmuck und forderte ein Urheberrecht, welches "die Wahlfreiheit der Nutzung durch andere“ festschreibt. (hau)




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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

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Stand: 29.11.2010