Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Datenhandbuch > 5. Fraktionen und Gruppen > 5.1 Bildung von Fraktionen und Gruppen
Stand: 31.3.2010
Die Fraktionen sind mit eigenen Rechten ausgestattete Teile des Bundestages. Aufgrund ihrer Eigenständigkeit sind sie berechtigt, Rechte des Bundestages und eigene Rechte, die das Grundgesetz einräumt, vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen. Die Fraktionen sind aber keine Organe des Bundestages, da sie von ihm weder eingesetzt werden noch Aufträge oder Weisungen erhalten; sie sind vielmehr von der Organisationsgewalt des Bundestages unabhängige Vereinigungen von Mitgliedern des Bundestages, die sich zur gemeinsamen Verfolgung politischer Ziele zusammengeschlossen haben1.
Die Geschäftsordnung des Bundestages knüpft die Bildung einer Fraktion an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen wie Mindestmitgliederzahl und die Zugehörigkeit zur gleichen Partei. Diese Bedingungen sind zuletzt in § 10 Abs. 1 GOBT, durch Beschluss vom 27. März 1969, geändert worden:
Die Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander in Wettbewerb stehen. Schließen sich Mitglieder des Bundestages abweichend von Satz 1 zusammen, bedarf die Anerkennung als Fraktion der Zustimmung des Bundestages.
Diese Änderung beseitigte das Erfordernis der Zustimmung des Bundestages zur Bildung der CDU/CSU-Fraktion.
Auf Grund der gesetzlichen Mitgliederzahl2 ergaben sich folgende Fraktionsmindeststärken (5 %, jeweils aufgerundet):
Stand | gesetzliche Mitgliederzahl | Fraktionsmindeststärke | |
---|---|---|---|
12. WP 1990–1994 | gesamte Wahlperiode | 663 | 34 |
13. WP 1994–1998 | gesamte Wahlperiode | 672 | 34 |
14. WP 1998–2002 | Beginn der Wahlperiode | 669 | 34 |
ab 9.8.2000 | 668 | 34 | |
ab 7.6.2001 | 667 | 34 | |
ab 1.7.2001 | 666 | 34 | |
ab 13.9.2002 | 665 | 34 | |
15. WP 2002–2005 | Beginn der WP | 603 | 31 |
ab 17.4.2004 | 602 | 31 | |
ab 1.7.2004 | 601 | 31 | |
16. WP 2005–2009 | Beginn der Wahlperiode | 614 | 31 |
ab 31.5.2007 | 613 | 31 | |
ab 25.2.2008 | 612 | 31 | |
ab 14.7.2009 | 611 | 31 | |
17. WP 2009– | Beginn der Wahlperiode | 622 | 32 |
1 Nach: Hans Troßmann, Der Deutsche Bundestag. Vorgeschichte und Leistungen, Organisation und Arbeitsweise, Darmstadt 1971, S. 101 f.
2 Vgl. dazu Kapitel 2.1.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 5.1.