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Nach Beseitigung der napoleonischen Herrschaft wurde die Hoffnung vieler Deutscher auf Freiheit und nationale Einheit enttäuscht: Der am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress gegründete Deutsche Bund umfasste 41 souveräne Fürstentümer und freie Städte. Auf Initiative der monarchischen Staatsspitzen wurden bis 1820 in 28 deutschen Staaten Verfassungen erlassen. Die von einer reformbereiten Beamtenschaft erarbeiteten Verfassungen sollten den Staat modernisieren, die Verwaltung rationalisieren und die während der Rheinbundzeit vorgenommenen Reformen absichern.
Die Verfassungen regelten Zusammensetzung und Funktion der Landtage sowie deren politische Mitwirkungsmöglichkeiten. Wichtigstes landständisches Recht war die Steuerbewilligung durch die Landtage. Am fortschrittlichsten waren die Verfassungen von Bayern, Baden, Württemberg und HessenDarmstadt. Sie erfüllten viele Forderungen des liberalen Bürgertums nach repräsentativen Verfassungen mit grundrechtlichen Garantien. Preußen und Österreich verweigerten sich bis 1848 weitgehend konstitutionellen Neuerungen und blieben ohne Verfassung.
Im Zuge der Unruhen von 1830 wurden in Kurhessen, Sachsen, Braunschweig und Hannover Verfassungen erlassen. Als der hannoversche König die liberale Verfassung 1837 aufhob, protestierten sieben Göttinger Professoren gegen den Staatsstreich. Die "Göttinger Sieben", unter ihnen die Brüder Grimm, wurden daraufhin ihrer Lehrämter enthoben. Friedrich Christoph Dahlmann, Georg Gottfried Gervinus und Jakob Grimm mussten zudem das Land verlassen. Im liberalen Bürgertum fand der Protest deutschlandweit ein ausgesprochen positives Echo.