Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Stellvertretendes Mitglied
- Haushaltsausschuss
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Menu | Plenum | Abgeordnete |
Bauzeichner, Gesellschaftswissenschaftler
Wahlkreis 017 Bad Doberan - Güstrow - Müritz
Gewählt über Landesliste Mecklenburg-Vorpommern
Polytechnische Oberschule, Berufsausbildung zum Bauzeichner. Studium der Gesellschaftswissenschaften und der Innenarchitektur mit Diplomabschluss.
1991 bis 2002 selbstständig mit eigenem Planungsbüro, danach Wahlbeamtin (z. Zt. ruhend).
Mitglied im Vorstand des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, im Bauausschuss des Deutschen Städtetages, stellvertretendes Mitglied im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Städte- und Gemeindebundes.
1977 Mitglied der SED, jetzt Die Linkspartei.PDS (ab 16. Juni 2007 DIE LINKE.), 1978 bis 1990 hauptamtliche Tätigkeiten bei der FDJ, FDGB, SED und SED/PDS. 1990 bis 2002 Kommunalpolitikerin, 1995 bis 1999 Stadtpräsidentin der Landeshauptstadt Schwerin, seit 2002 erste Stellvertreterin des Oberbürgermeisters und Beigeordnete für Bauen, Ordnung und Umwelt in Schwerin.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Heidrun Bluhm, MdB
DIE LINKE.
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn,
Mitglied des Verwaltungsrates
Bundesstiftung Baukultur, Potsdam,
Mitglied des Stiftungsrates
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
B&B Hausverwaltung GbR, Schwerin
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".