Michael Grosse-Brömer, CDU/CSU

Rechtsanwalt und Notar

Wahlkreis 037 Harburg
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am 12. Oktober 1960 in Oberhausen; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

1980 Abitur. 1980 bis 1982 Wehrdienst auf Zeit beim Pionierbataillon 6 in Plön/Holstein. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, 1989 erste juristische Staatsprüfung, 1992 zweite juristische Staatsprüfung.

Seit Dezember 1992 selbständiger Rechtsanwalt in Buchholz, 2001 Bestallung zum Niedersächsischen Notar, seit Mai 2009 Notar a.D..

1982 Eintritt in die CDU, seit 1992 Kreisvorsitzender der CDU Harburg-Land, seit 2003 Vorsitzender des CDU-Bezirksverbandes Nordostniedersachsen. 1993 bis 1995 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion Buchholz.

Mitglied des Bundestages seit 2002.


Kontakt

Michael Grosse-Brömer, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Rechtsausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Rechtsanwalt, Brackel

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Gesellschaft für Effizienz in Staat und Verwaltung e.V., Berlin,

Stellv. Vorsitzender, ehrenamtlich

Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide, Bispingen-Niederhaverbeck,

Mitglied des Stiftungsrates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".