Andreas Mattfeldt, CDU/CSU

Industriekaufmann, Bürgermeister

Wahlkreis 035 Osterholz - Verden
Direkt gewählt in Niedersachsen

Geboren am: 28.09.1969; Wohnort Langwedel; verheiratet; zwei Kinder.

1989 Abitur; 1992 Berufsausbildung zum Industriekaufmann, bei der Fa. Buss GmbH & Co. KG, Ottersberg; 1992 bis 2001 Leitender Angestellter in der Lebensmittelindustrie.

Seit 2001 Hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Langwedel; 2001bis 2009 Kreisvorsitzender des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes.

Seit 1990 Mitglied der CDU; seit 1991 Mitglied im Gemeinderat des Flecken Langwedel; 1996 bis 2001 Mitglied im Ortsrat Völkersen, stellv. Ortsbürgermeister; seit 2001 Hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Langwedel; außerdem Mitglied im CDU Bezirksvorstand.

Seit 2001 Vorsitzender des Etelser Schloßparkvereines; seit 2006 Mitglied im Beirat der Stiftung Waldheim, Einrichtung für geistig behinderte Menschen; seit 2005 Mitglied im Verwaltungsrat der ALV (Arbeit im Landkreis Verden).


Kontakt

Andreas Mattfeldt, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union
  • Haushaltsausschuss
  • Petitionsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Finanzausschuss

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Bürgermeister, Flecken Langwedel

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Arbeit im Landkreis Verden, Verden,

Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Hannover,

Kreisvorsitzender, ehrenamtlich (bis 18.02.2010)

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Stiftung Waldheim Cluvenhagen, Langwedel,

Mitglied des Beirates, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".