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Stellvertretendes Mitglied
- Unterausschuss "Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik"
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Historiker
Wahlkreis 122 Recklinghausen I
Gewählt über Landesliste Nordrhein-Westfalen
Geboren am 25. August 1979 in Gelsenkirchen; römisch-katholisch; verheiratet, eine Tochter.
1999 Abitur in Bochum. 1999 bis 2000 Wehrdienst.
Studium der Geschichte bis 2008.
1993 Eintritt in die Junge Union, seit 1995 Mitglied der CDU, 1998 bis 2000 Bundesvorsitzender der Schüler Union Deutschlands, seit 1999 Mitglied des CDU-Bundesvorstands, seit Oktober 2002 Bundesvorsitzender der Jungen Union Deutschlands.
Mitglied des Bundestages seit 2005. Seit 2008 Mitglied im Präsidium der CDU Deutschlands und stellvertretendes Mitglied im Vorstand der Europäischen Volkspartei (EVP).
Philipp Mißfelder, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
teNeues Verlag GmbH & Co. KG, Kempen,
Historiker, 2009, Stufe 3; 2010, Stufe 3
Hellen Medien Projekte GmbH, Bochum,
Mitglied des Kuratoriums des Steiger Awards
Deutsches Digital Institut, Berlin,
Mitglied des Beirates
FFA - Filmförderungsanstalt, Berlin,
Stellv. Mitglied des Verwaltungsrates
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates
Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V., Berlin,
Mitglied im Exekutivausschuss des Präsidiums
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin,
Mitglied
Koordinierungsrat deutscher Nicht-Regierungsorganisationen gegen Antisemitismus e.V., Berlin,
Vorsitzender des Kuratoriums
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,
Stellv. Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".