Ordentliches Mitglied
- Finanzausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Menu | Plenum | Abgeordnete |
Volkswirt
Wahlkreis 275 Mannheim
Gewählt über Landesliste Baden-Württemberg
1991 Abitur. Zivildienst. 1992 bis 1998 VWL-Studium in Bamberg, Madrid und Freiburg, 2002 Promotion in Finanzwissenschaft.
1998 bis 2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Walter-Eucken-Institut Freiburg, 2001 bis 2004 bei der Stiftung Marktwirtschaft Berlin, 2004 bis 2005 Projektmanager bei der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh.
Seit 1996 Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen, 2000 bis 2001 Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Finanzen von Bündnis 90/Die Grünen in Baden-Württemberg, 2001 bis Juni 2007 Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft, seit November 2008 Mitglied im Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen.
Mitglied des Bundestages seit 2005; seit September 2007 finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Dr. Gerhard Schick, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), Düsseldorf,
Podiumsdiskussion, 2010, Stufe 1
Berliner Steuergespräche e.V., Berlin,
Mitglied des wissenschaftlichen Beirates, ehrenamtlich
Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V., Berlin,
Mitglied des Vorstandes
Gesundheitstreffpunkt Mannheim e.V., Mannheim,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
PLUS Psychologische Lesben- und Schwulenberatung Rhein-Neckar e.V., Mannheim,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".