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Rechtsanwalt
Wahlkreis 221 München-West/Mitte
Gewählt über Landesliste Bayern
Am 25.01.1970 wurde ich als zweiter Sohn einer Kaufmannsfamilie in Bremen geboren, ledig.
Meine Kindheit und Schulzeit verbrachte ich in Bremen. Nach meinem Abitur am Alten Gymnasium in Bremen studierte ich Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. 1995 legte ich das Erste Juristische Staatsexamen ab, 1996 schloss ich mein Politikstudium mit dem Magister Artium ab. Von 1995 bis 1997 absolvierte ich das Rechtsreferendariat mit Station u.a. an der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in London. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen in München bin ich seit 1998 als selbständiger Rechtsanwalt in Dachau tätig. 2004 wurde ich zum Dr. iur. der Universität Würzburg promoviert. Seit 2005 bin ich Lehrbeauftragter für Rechts- und Staatskunde an der Staatlichen Berufsfachschule für Krankenpflege am Klinikum der Universität München, seit 2006 Lehrbeauftragter für Arbeits- und Steuerrecht an der Diploma Fachhochschule Nordhessen, Studienzentrum München.
Seit 1996 Mitglied der FDP, 1996 bis 1998 Vorsitzender der Jungen Liberalen München, 1999 bis 2001 Bezirksvorsitzender der Jungen Liberalen Oberbayern, 2000 bis 2004 Stv. Vorsitzender der FDP Oberbayern, seit 2002 Mitglied im Landesvorstand der FDP Bayern, seit 2004 Bezirksvorsitzender der FDP Oberbayern, seit 2005 Vorsitzender des Bezirksfachausschuss Wirtschaft Oberbayern.
Seit 01.11.2008 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Dr. Daniel Volk, MdB
FDP
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen, Bad Sooden-Allendorf,
Lehrbeauftragter
Rechtsanwälte Prof. Dr. Steike & Coll., Dachau,
Rechtsanwalt, 2009, Stufe 1
Staatliche Berufsschule für Krankenpflege am
Klinikum der Universität München, München,
Lehrbeauftragter
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".