Elisabeth Winkelmeier-Becker, CDU/CSU

Richterin am Amtsgericht a. D.

Wahlkreis 098 Rhein-Sieg-Kreis I
Direkt gewählt in Nordrhein-Westfalen

Geboren am 15. September 1962 in Troisdorf; römisch-katholisch; verheiratet, drei Kinder.

1981 Abitur. 1986 erstes juristisches Staatsexamen, 1992 zweites juristisches Staatsexamen.

Seit September 1992 Richterin, seit 2001 am Amtsgericht -Familiengericht- Siegburg.

Seit 1980 Mitglied der CDU, 1986 bis 1992 Mitglied im NRW-Landesvorstand Junge Union, seit 2004 stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende.

Mitglied des Bundestages seit 2005.


Kontakt

Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Gremium nach Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes
  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Rechtsausschuss

Stellvertretendes Mitglied

  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
  • Unterausschuss Europarecht

Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien

Ordentliches Mitglied

  • Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung

Stellvertretendes Mitglied

  • Interparlamentarische Union

Veröffentlichungspflichtige Angaben

2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Berlin,

Vortrag, 2011, Stufe 1

4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

IKK Nordrhein, Köln,

Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Elly Heuss-Knapp Stiftung - Deutsches Müttergenesungswerk, Berlin,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Förderverein Amare e.V., Siegburg,

Vorsitzende, ehrenamtlich

Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".