Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2010 > Rentenminderung f�r Hartz IV-Empf�nger
Berlin: (hib/MAR) Mit dem geplanten Wegfall der Beitragszahlung in die Rentenkasse f�r Hartz IV-Empf�nger ergibt sich laut Bundesregierung regelm��ig eine Rentenminderung von derzeit bis zu 2,09 Euro pro Jahr beim Bezug von Arbeitslosengeld II. K�nftig werde die Zeit des Bezugs von Arbeitslosengeld II (Alg II) in der Regel als Anrechnungszeit ber�cksichtigt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2593) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2347). Allerdings k�nnten Rentenanspr�che durch Anrechnungszeiten nicht erstmals erworben oder verloren gegangene Anspr�che nicht neu erworben werden, hei�t es weiter. Die Fraktion wollte wissen, welche Auswirkungen vorgesehene Ver�nderung f�r Hartz-IV-Bezieher hat, die vor ihrem Leistungsbezug bereits Anspr�che auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben.
Hintergrund ist das vom Kabinett am 08. Juni 2010 beschlossene K�rzungspaket, in dem die Bundesregierung unter anderem den Rentenversicherungsbeitragssatz f�r SGB II Empf�nger abschaffen will, um ”die Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Besch�ftigung zu st�rken“, wie die Linksfraktion in ihrer Vorbemerkung zitiert.
Die Frage, wie sich die Abschaffung der Rentenbeitr�ge im Alg II-Bezug auf die Zurechnungszeiten auswirken k�nnte, beantwortet die Bundesregierung unter anderem damit, dass sich aufgrund der Ber�cksichtigung Alg II-Bezugs als Anrechnungszeit durchaus rentenerh�hende Effekte ergeben k�nnten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-J�rgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-J�rgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein